INIT wurde vom Bundesamt für Soziale Sicherung als IT-Dienstleister nach Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG §21 KHSVF) zertifiziert.
Wir sind stolz auf die Zertifizierung (siehe auch https://www.krankenhauszukunftsfonds.de für weitere Details) und können Ihnen somit eine weitere Möglichkeit aufzeigen, Ihre Digitalisierungsprojekte erfolgreich und kostengünstig umzusetzen.
Bei Fragen zur Förderung oder zur Digitalisierung Ihres Krankenhauses oder Krankenhausverbundes stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Schauen Sie auch gerne auf unserer Übersichtsseite rund um das Thema „KHZG Fördermittelbeantragung“ vorbei, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen.