Lizenzvereinbarung

zwischen der
INIT Individuelle Softwareentwicklung & Beratung GmbH,
Rotebühlplatz 21, 70178 Stuttgart
(nachfolgend „INIT“ genannt)

und der natürlichen oder juristischen Person, welche die INIT-Software herunterlädt, speichert, benutzt oder betrachtet (nachfolgend „Nutzer“ genannt).

Zwischen INIT und dem Nutzer wird folgende Vereinbarung geschlossen:

Präambel

INIT stellt über einen Download-Link urheberrechtlich geschützte Software-Komponenten zur Extraktion und zum Laden von Daten unter Einsatz von Apache Kafka® Connect (nachfolgend „INIT-Software“ genannt) zu Testzwecken für einen begrenzten Zeitraum zum Download und zur Installation bereit.

Das Angebot richtet sich vornehmlich an Unternehmenskunden, wobei eine private Nutzung gleichwohl gestattet wird. Mit dieser Lizenzvereinbarung werden die Einzelheiten in Bezug auf die Überlassung der INIT-Software im Rahmen der Testnutzung geregelt. Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen dieser Testlizenz sorgfältig durch, bevor Sie die INIT-Software herunterladen, speichern, benutzen oder betrachten.

Sie erklären durch jede der vorgenannten Handlungen Ihr Einverständnis mit allen Bestimmungen der vorliegenden Testlizenzvereinbarung (nachfolgend die “Lizenzvereinbarung”). Wenn Sie mit irgendeiner Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung nicht einverstanden sind, dürfen Sie die INIT-Software nicht herunterladen, speichern, benutzen oder betrachten.

§1 - Lizenzumfang

Dies ist keine urheberrechtsfreie Software. Der Nutzer erhält hiermit nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen von INIT das Recht, die INIT-Software zu Testzwecken für die Dauer von 30 Tagen ab dem Datum des Herunterladens zu nutzen. Falls der Nutzer die INIT-Software nach Ablauf der 30-tägigen Testphase weiter nutzen möchten, muss der Nutzer von INIT gegen Zahlung einer Lizenzgebühr eine entsprechende Lizenz erwerben. Sollte der Nutzer die INIT-Software nach Ablauf der 30-tägigen Testphase ohne Erwerb der entsprechenden Lizenz von INIT nutzen oder Teile bzw. Muster davon auf seiner Hardware belassen, so stellt dies einen Verstoß gegen diese Lizenzvereinbarung und gegen deutsche sowie internationale Urheberrechtsbestimmungen dar.

Vorbehaltlich sämtlicher Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung darf der Nutzer ohne Zahlung einer Vergütung an INIT mit dieser Lizenz:

  1. die INIT-Software ausschließlich zu Testzwecken auf Entwicklungs- und Testumgebungen und explizit nicht auf Produktionsumgebungen unter Berücksichtigung dieser Lizenzvereinbarung nutzen
  2. unverbindliche, unkritische oder synthetische Testdaten verarbeiten.

Jegliche Rechte an der INIT-Software, die mit dieser Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich an den Nutzer übertragen werden, verbleiben ausschließlich und in vollem Umfang bei INIT. Die Software ist durch das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) und andere einschlägige Gesetze und Abkommen geschützt.

Dem Nutzer ist es ausdrücklich untersagt:

  1. Kopien der INIT-Software an Dritte weiterzugeben,
  2. Dritten Einsicht in die INIT-Software zu geben,
  3. Elemente der INIT-Software (insbesondere Strukturen, Gestaltungen und deren Gesamtheit) für eigene Zwecke zu nutzen oder zu vervielfältigen,
  4. die INIT-Software nach Ablauf der Testphase auf seiner Hardware zu belassen.

Der Nutzer ist nicht berechtigt, die INIT-Software:

  1. zu vermieten oder zu verleihen,
  2. zu verändern,
  3. zu übersetzen,
  4. auf seine Funktionsweise zu untersuchen (“reverse engineering”), zu dekompilieren oder in seine Bestandteile zur zerlegen
  5. als Grundlage für die Erstellung eigener, auf der INIT-Software basierender Softwareprogramme zu verwenden, es sei denn, dies ist von § 69e UrhG ausdrücklich gestattet,
  6. wie ein oder als ein Datenverarbeitungs-Dienstleister, Application Service Provider oder ähnliches Unternehmen Dritten zur Verfügung zu stellen.

Aus den Rechten des Nutzers aus dieser Lizenz lassen sich keine Rechte Dritter ableiten. Die nach dieser Testlizenzvereinbarung gewährte Lizenz umfasst keine Rechte an der Quellcodeversion der INIT-Software.

§2 - Gewährleistung und Haftungsbegrenzung

INIT übernimmt während der 30-tägigen kostenlosen Testphase gemäß dieser Lizenz keinerlei Gewährleistung. Wenn der Nutzer wie oben beschrieben eine gebührenpflichtige Lizenz erworben hat, sind seine Gewährleistungsansprüche in der Lizenzvereinbarung für die entgeltliche Version beschrieben.

INIT haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet INIT jedoch nach den gesetzlichen Vorschriften. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch ist die Haftung von INIT für einfache Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten außerdem der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

Vorstehende Haftungseinschränkungen gelten nicht für Schäden aus Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit oder für Schadensersatzansprüche aufgrund einer ausdrücklich gewährten Garantie. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

§3 – Beendigung der Lizenz

Unmittelbar nach Ablauf der 30-tägigen Testphase für die nach dieser Vereinbarung gewährten Lizenz wird der Nutzer jedwede Nutzung der INIT-Software einstellen und sodann innerhalb von zehn (10) Tagen alle elektronischen Kopien der INIT-Software - einschließlich jedweder Teile oder Abbilder hiervon - von seiner Hardware löschen.

Sämtliche Regelungen dieser Lizenzvereinbarung, die bestimmungsgemäß nach Ablauf der nach dieser Vereinbarung gewährten Lizenz fortgelten sollen, behalten ihre Gültigkeit und bleiben in vollem Umfang wirksam. Die vorstehende Regelung lässt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.

§4 – Allgemeine Bestimmungen

Die INIT-Software sowie das in der Software enthaltene Know-how gelten als vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse (“Vertrauliche Informationen”), die für INIT rechtlich geschützt sind und ausschließlich im Eigentum der INIT stehen bzw. von dieser lizenziert werden; dies umfasst auch alle zugehörigen Urheber- und Markenrechte. Der Nutzer verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen zugunsten der INIT streng vertraulich zu behandeln.

Der Nutzer wird die vertraulichen Informationen nicht an Dritte verkaufen, nicht lizenzieren, veröffentlichen, verwenden, vervielfältigen, vertreiben, bzw. gegenüber Dritten offenlegen oder auf sonstige Weise Dritten zur Verfügung stellen bzw. zur Verfügung stellen lassen und diese Vertraulichen Informationen ausschließlich in dem nach dieser Lizenzvereinbarung zulässigen Umfang nutzen.

Die in diesem Absatz enthaltenen Verpflichtungen behalten über die Beendigung oder Aufhebung dieser Lizenz hinaus Gültigkeit. Diese Lizenzvereinbarung stellt die gesamten Vereinbarungen zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes dar und ersetzt sämtliche sonstigen bzw. bisherigen Absprachen, Bestellungen, Vereinbarungen und Abmachungen. Die von INIT nach dieser Lizenzvereinbarung übernommenen Zusagen, Zusicherungen bzw. Verpflichtungen gelten ausschließlich zu Gunsten des Nutzers und nicht zugunsten Dritter.

Ein Verzicht von INIT auf die Geltendmachung einer Verletzung dieser Lizenzvereinbarung durch den Nutzer gilt nicht als ein Verzicht von INIT auf die Geltendmachung einer zukünftigen Verletzung derselben oder einer sonstigen Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung durch den Nutzer.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenz oder die Anwendung dieser Bestimmungen auf einzelne Personen oder Umstände ganz oder teilweise unwirksam oder nicht einklagbar sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Lizenzbestimmungen oder die Anwendung dieser Bestimmungen auf andere Personen oder Umstände nicht berührt. Es soll anstelle der unwirksamen Klausel eine solche gelten, die vom wirtschaftlichen Sinn und Zweck her der unwirksamen am nächsten kommt.

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, vereinbaren die Parteien für Streitigkeiten aus diesem Vertrag die Zuständigkeit des Gerichts am Sitz von INIT in Stuttgart, Deutschland.

im Februar 2024